FLUGHAFEN TAXI WIEN

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich:
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma Airporttaxi erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist im Internet veröffentlicht und ist in den Fahrzeugen der Firma Airporttaxi zur Einsichtnahme erhältlich. Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam. Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger Dritter mit den AGB der Firma Airporttaxi in Widerspruch stehen sollten, gehen unsere Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden AGB hatten, diesen nicht widersprochen und die Leistung vorbehaltlos erbracht haben.

2. Auftragserteilung und Vertragsabschluß:
Die Angebote der Firma Airporttaxi sind freibleibend und unverbindlich. Fahraufträge kommen auf mündliche, fernmündliche, schriftliche per Fax, per E-Mail
oder Online-Bestellung durch den Kunden (Auftraggeber) oder durch Erbringung der Leistungen durch die Firma Airporttaxi (Auftragnehmer) zustande. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch uns. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns zur Durchführung des Auftrags sämtliche relevanten Faktoren, wie z.B. Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, gewünschtes Fahrzeug, Anzahl der Gepäckstücke, Flugdaten, usw. mitzuteilen. Informationen und Daten müssen innerhalb einer zumutbaren Zeit und in endgültiger, verbindlicher Fassung vorliegen, wobei Airporttaxi nicht verpflichtet ist, die überlieferten Daten bzw. Unterlagen auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen.

3. Vertragsgegenstand und Leistungen:
Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen gemäß Bestellung des Kunden. Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem Grund, ist dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der Chauffeur von Airporttaxi steht zur vereinbarten Abholzeit in der Ankunftshalle des Flughafens mit Namensschild oder Firmenlogo bzw. am jeweiligen zuvor vereinbarten Abholort bereit und wartet bis zu 20 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Sollte nach Ablauf der 20minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast zustande gekomment sein (Flugverspätungen sind hiervon ausgenommen, da sich der Fahrer über diese rechtzeitig informiert), tritt der Chauffeur die Rückfahrt ohne Fahrgast an. Die Leistung von Airporttaxi gilt dann als erbracht und wird zur Gänze in Rechnung gestellt bzw. ist zu Zahlung fällig. Weitere, vom Kunden gewünschte, Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.

Die Firma Airporttaxi behält es sich vor, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf andere Unternehmen / Unternehmer zu übertragen. Über eine derartige Vertragsübertragung wird der Kunde informiert. Dem Kunden steht innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Kenntnisnahme bzw. innerhalb angemessener Zeit vor der Leistungserbringung ein Rücktrittsrecht zu.

Weiters behält es sich die Firma Airporttaxi vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Chauffeurs halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen oder verunreinigen.

4. Preise:
Soweit nicht anders vereinbart, gilt grundsätzlich immer die aktuelle, auf der Homepage veröffentlichte Preisliste der Firma Airporttaxi bzw. der vereinbarte und
schriftlich bestätigte Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen verlautbarten Höhe. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen. Gegebenenfalls anfallende Zusatzkosten für gebührenpflichtige Parkplätze, Straßenbenützungsgebühren, Fähren und Übernachtungskosten für den/die Fahrer sind nicht im Beförderungspreis enthalten und werden gesondert berechnet. Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit normalem Gepäck; die Mitnahme sperriger Güter bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

5. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers/Kunden:
Pflicht unserer Kunden ist es, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit unseres Chauffeurs und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Chauffeurs stets Folge zu leisten. Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung von Airporttaxi nicht mißbräuchlich zu nutzen, insbesondere die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern, keine Schäden oder Verschmutzungen hervorzurufen, nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen, das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten und die Übergabe des Fahrpreises nicht zu verweigern. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, soweit der Gast auf eine Ermahnung nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung und die Firma Airporttaxi behält dennoch den vollen Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer und Umfang des Auftrages. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug bestehen. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.

6. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber ein gemäß StVG (Straßenverkehrsordnung) verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug nebst Zubehör bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand.

7. Zahlungsbedingungen:
Der Fahrpreis ist bei Erbringung unserer Dienstleistung zum Fahrtende fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In der Regel erfolgt eine Barzahlung direkt beim Fahrer. Sie erhalten eine Quittung über den Fahrpreis. Ein Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch per Post zugesandt.

Bei Rechnungskunden und bei Rechnungslegung sind Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz erhoben. Für die zweite und jede weitere Mahnung werden € 10,00 Mahngebühr berechnet.

8. Rücktritt und Storno:
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder bei mündlicher Erklärung von Airporttaxi schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei Airporttaxi an. Stornierungen werden nur an Werktagen zwischen 09:00 und 20:00 Uhr akzeptiert. Stornierungen bis einschließlich 1 Werktag vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind kostenfrei. Bei Stornierungen berechnet Airporttaxi einen Anteil am Fahrtgrundpreis als Schadenersatz. Dieser Anteil beträgt:
50% bei Stornierungen bis 12 Stunden vor Antritt der Fahrt
100% bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt.

9. Haftung und Gewährleistung:
Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Hapftlichtversicherung besteht, haftet Airporttaxi dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von Airporttaxi der Höhe nach auf den vereinbarten Leistungspreis. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen Airporttaxi als auch gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung für einfache bzw. leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGBG haftet Airporttaxi auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte). Airporttaxi haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, Unruhen, witterungsbedingten Notstand, Straßenblockaden, Unfälle, Staus, Fahrzeugpannen o.a. Soweit die Haftung von Airporttaxi ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Airporttaxi. Schadenersatzansprüche gegen Airporttaxi aufgrund einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise handelt.

Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen durch äußere Umstände übernimmt die Fa. Airporttaxi keinerlei Haftung. Das Geltendmachen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Der Kunde (Auftraggeber) ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich nach Entdeckung bzw. Kenntnisnahme derselben schriftlich der Airporttaxi zur Kenntnis zu bringen. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch von Airporttaxi bleibt
unberührt. Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist.

Der Kunde/Auftraggeber haftet bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- und alkoholbedingten Ereignissen unbeschränkt für alle von ihm verursachten Schäden.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Airporttaxi und seinem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das für den Sitz des Unternehmens Airporttaxi örtlich und sachlich zuständige Gericht.

11. Schlußbestimmungen/Salvatorische Klausel:
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluß unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

 

Stand: 2023
 Airporttaxi-Mietwagen

Anmerkung: Airporttaxi

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